Der Folterturm war damals ein Verhörraum, in dem auch gefoltert wurde.
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Der sogenannte Folterturm diente in früheren Zeiten als Verhörraum und war Teil der damaligen Rechtspflege. In ihm wurden Beschuldigte verhört, und – entsprechend der im Mittelalter und in der frühen Neuzeit üblichen Praxis – kam dabei mitunter auch Folter zur Anwendung. Diese diente nach dem damaligen Rechtsverständnis dazu, Geständnisse zu erzwingen oder Aussagen zu überprüfen.
Der Turm war jedoch nicht ausschließlich unter der Bezeichnung „Folterturm“ bekannt. Er trug auch den Namen „Weegturm“. Diese alternative Bezeichnung verweist auf seine weitere Funktion oder Lage innerhalb der Stadtbefestigung und zeigt, dass das Bauwerk im Laufe seiner Geschichte unterschiedliche Bedeutungen hatte.
Heute erinnert der Turm als historisches Bauwerk an die Rechts- und Stadtgeschichte vergangener Jahrhunderte.
Kein Zutritt. Besichtigung von außen natürlich jederzeit.
