DonAUwald, Topfletseen
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TVABS, H. Grandel

Erklärung zur Barrierefreiheit

Mit dieser Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit möchten wir unser Engagement für eine inklusive und zugängliche Online-Präsenz unterstreichen. Wir sind bemüht, die Webseite im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

    Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bayerisch-schwaben.de, eigenständig erstellt am 29.07.2024. Überprüft und aktualisiert am 09.04.2025.

    Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

    Diese Website ist teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar.

    Barrierefrei nutzbar sind unter anderem die Navigation, Texte, Fotos und Sprungmarken sowie Links. Formulare sind teilweise Barrierefrei gestaltet.

      Bekannte Einschränkungen

      Einige Aspekte der Barrierefreiheit wurden noch nicht vollständig umgesetzt. Aktuell bestehen unter anderem folgende Mängel:

      • Unzureichende Kontraste für sehbehinderte Nutzer*innen

      • Eingeschränkte Bedienbarkeit der Hauptnavigation über die Tastatur

      • Unvollständige Ausgaben für blinde Nutzer*innen mittels Screenreader

      Diese Einschätzung beruht auf dem BITV-Kurztest des Design-Dummies durch die Agentur digital barrierefrei.

      Die nachstehend aufgeführten Elemente sind nicht konform mit der BayEGovV.

      • Eingebettete Videos (z.B. Youtube)
      • Extern eingebundene Inhalte per iFrame oder Widgets (z.B. Regiondo)
      • Externe Formulare (z.B. Prospektbestellung)
      • Einzelne Farbkontraste entsprechen nicht den empfohlenen Mindestwerten

      Teilnahme an Sensibilisierungs-Workshops

      Zur Stärkung des Bewusstseins für digitale Barrierefreiheit und zur Erweiterung unseres Fachwissens haben wir an folgenden Schulungen teilgenommen:

      1. Rechtliche Grundlagen
        • Einführung in nationale und internationale Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit
        • Erläuterung der gesetzlichen Anforderungen für unsere Website
      2. Prüfverfahren
        • Vorstellung von Prüfmethoden und Werkzeugen zur Barrierefreiheitsevaluation
        • Praktische Übungen zur Anwendung der Verfahren
      3. Redaktion von Inhalten
        • Schulung in der Erstellung barrierefreier Texte und Multimedia-Inhalte.
        • Best Practices für die Strukturierung von Inhalten, Verwendung von Überschriften, Alt-Texten für Bilder und Beschreibungen für Videos.
      4. Erstellung von PDF-Dokumenten
        • Anleitung zur Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten, einschließlich der Nutzung von Tags, Lesezeichen und alternativen Texten.
        • Demonstration der Werkzeuge zur Überprüfung der Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten.

      Ergänzungen für Entwickler

      Um sicherzustellen, dass unsere Website für Screenreader und andere unterstützende Technologien zugänglich ist, haben wir Informationen für unsere Entwickler erhalten und weitergegeben.

      Zusammenfassung

      Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Die erworbenen Kenntnisse aus den Workshops fließen fortlaufend in unsere Arbeitsprozesse ein. Wir verpflichten uns, die Barrierefreiheit regelmäßig zu überprüfen und weitere Optimierungen vorzunehmen, um allen Nutzenden eine möglichst barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.

      Kontakt

      Sollten Sie Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@tvabs.de.

      Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

      Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e. V.
      c/o Destinationsmarketing Bayerisch-Schwaben
      Schießgrabenstr. 14
      86150 Augsburg

      Telefon: +49 (0) 821 - 450 401 10
      Telefax: +49 (0) 821 - 450 401 20
      Internet: www.bayerisch-schwaben.de
      E-Mail: info@tvabs.de

      Durchsetzungsverfahren

      Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

      Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

      Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
      IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
      Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
      St.-Martin-Straße 47
      81541 München

      E-Mail:
      Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

      Schlichtungsverfahren

      Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

      Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter