Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.bayerisch-schwaben.de, eigenständig erstellt am 29.07.2024. Überprüft und aktualisiert am 09.04.2025.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) vereinbar.
Barrierefrei nutzbar sind unter anderem die Navigation, Texte, Fotos und Sprungmarken sowie Links. Formulare sind teilweise Barrierefrei gestaltet.
Bekannte Einschränkungen
Einige Aspekte der Barrierefreiheit wurden noch nicht vollständig umgesetzt. Aktuell bestehen unter anderem folgende Mängel:
Unzureichende Kontraste für sehbehinderte Nutzer*innen
Eingeschränkte Bedienbarkeit der Hauptnavigation über die Tastatur
Unvollständige Ausgaben für blinde Nutzer*innen mittels Screenreader
Diese Einschätzung beruht auf dem BITV-Kurztest des Design-Dummies durch die Agentur digital barrierefrei.
Die nachstehend aufgeführten Elemente sind nicht konform mit der BayEGovV.
- Eingebettete Videos (z.B. Youtube)
- Extern eingebundene Inhalte per iFrame oder Widgets (z.B. Regiondo)
- Externe Formulare (z.B. Prospektbestellung)
- Einzelne Farbkontraste entsprechen nicht den empfohlenen Mindestwerten
Teilnahme an Sensibilisierungs-Workshops
Zur Stärkung des Bewusstseins für digitale Barrierefreiheit und zur Erweiterung unseres Fachwissens haben wir an folgenden Schulungen teilgenommen:
- Rechtliche Grundlagen
- Einführung in nationale und internationale Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit
- Erläuterung der gesetzlichen Anforderungen für unsere Website
- Prüfverfahren
- Vorstellung von Prüfmethoden und Werkzeugen zur Barrierefreiheitsevaluation
- Praktische Übungen zur Anwendung der Verfahren
- Redaktion von Inhalten
- Schulung in der Erstellung barrierefreier Texte und Multimedia-Inhalte.
- Best Practices für die Strukturierung von Inhalten, Verwendung von Überschriften, Alt-Texten für Bilder und Beschreibungen für Videos.
- Erstellung von PDF-Dokumenten
- Anleitung zur Erstellung von barrierefreien PDF-Dokumenten, einschließlich der Nutzung von Tags, Lesezeichen und alternativen Texten.
- Demonstration der Werkzeuge zur Überprüfung der Barrierefreiheit von PDF-Dokumenten.
Ergänzungen für Entwickler
Um sicherzustellen, dass unsere Website für Screenreader und andere unterstützende Technologien zugänglich ist, haben wir Informationen für unsere Entwickler erhalten und weitergegeben.
Zusammenfassung
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unserer Website zu verbessern. Die erworbenen Kenntnisse aus den Workshops fließen fortlaufend in unsere Arbeitsprozesse ein. Wir verpflichten uns, die Barrierefreiheit regelmäßig zu überprüfen und weitere Optimierungen vorzunehmen, um allen Nutzenden eine möglichst barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.
Kontakt
Sollten Sie Fragen oder Anregungen zur Barrierefreiheit unserer Website haben, kontaktieren Sie uns bitte unter info@tvabs.de.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Tourismusverband Allgäu/Bayerisch-Schwaben e. V.
c/o Destinationsmarketing Bayerisch-Schwaben
Schießgrabenstr. 14
86150 Augsburg
Telefon: +49 (0) 821 - 450 401 10
Telefax: +49 (0) 821 - 450 401 20
Internet: www.bayerisch-schwaben.de
E-Mail: info@tvabs.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de